Die E-Rechnungsstellung in Deutschland ist Teil des breiteren Kontextes der Europäischen Union, mit dem die Länder sich zur Einführung der elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet haben.
Das deutsche System weist eine Reihe von Besonderheiten auf, sowohl in Bezug auf das derzeit für B2G geltende Modell, das keine zentrale Plattform, sondern je nach Bundesland verschiedene Modalitäten vorsieht, als auch in Bezug auf die verschiedenen Schritte, die für die Einführung elektronischer B2B-Rechnungen vorgesehen sind.
Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen befähigt sein, nur noch elektronische Rechnungen zu erhalten, wobei die Ausstellung auf freiwilliger Basis erfolgt.
Am 1. Januar 2027 werden alle Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 800.000 EUR verpflichtet sein, elektronische Rechnungen auszustellen, bevor die allgemeine Ausweitung auf alle deutschen Unternehmen zum 01.01.2028 erfolgt.
Darüber hinaus müssen elektronische Rechnungen der europäischen Norm EN16931 entsprechen. Die vorgesehenen Formate sind XRechnung (implementiert mit CII oder UBL2.1) oder die Hybridform ZUGFeRD (PDF/A + CII). Beide sind kompatibel mit den Spezifikationen von PEPPOL BIS 3.0
Darüber hinaus ist die standardmäßige digitale Archivierung von Rechnungen für 10 Jahre vorgesehen.